Reisebedingungen der Firma Borsum/Ferienpark Heiligenhafen Allgemeine Reisebedingungen 1. Die Firma Borsum Vermietung GmbH, 23774 Heiligenhafen, Ferienpark-Ladenzeile, Telefon (04362/2623) nachstehend Feriendienst genannt - vermittelt als Bevollmächtigte (im Namen und auf Rechnung) des Eigentümers eines Ferienappartements zwischen diesem und dem Gast das Vertragsverhältnis einschließlich sonstiger vereinbarter Leistungen. Der Vertrag wird durch Anzahlung und schriftliche Reiseanmeldung wirksam. Der Mietpreis beinhaltet die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung sowie Fernsehgerät und Kaffeemaschine. Die Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und ist zusätzlich zum Mietpreis zu entrichten. Der Vermittler handelt als Bevollmächtigter des Vermieters. Er vereinnahmt die Zahlungen des Mieters treuhänderisch für den Vermieter, behandelt sie als durchlaufende Gelder und leitet diese an den Vermieter weiter. 2. Die Preise und Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und umfassen nur die dort bezeichneten Leistungen. Der vom Feriendienst erteilte Reservierungsauftrag gilt als Vertrag, wenn der vom Mieter unterschriebene Mietvertrag innerhalb von 8 Tagen vom Ausfertigungsdatum der Appartementbestätigung an gerechnet dem Feriendienst vorliegt. Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Ferienwohnung besteht nicht. Ungeachtet der Tatsache, dass im Vertrag eine bestimmte Wohnung aufgeführt ist, können gegen den Feriendienst im Falle einer Umbuchung aus wichtigem Grund keine Ansprüche hergeleitet werden. 3. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Am Anreisetag findet die Schlüsselübergabe wochentags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr, Sonnabends von 10.00 bis 16.00 Uhr und Sonntags von 10.00 bis 13.00 Uhr statt. Die Ferienwohnung steht dem Gast sodann bis zum Abreisetag 10.00 Uhr zur Verfügung. Sofern die Wohnung am Anreisetag noch gereinigt werden muss, besteht ein Anspruch auf Schlüsselaushändigung erst ab 14.00 Uhr. 4. Dem Mieter wird das im Mietobjekt enthaltene Mobiliar, Küchen- und Essgeschirr usw. während der Mietzeit zur Benutzung überlassen. Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Sämtliche in der Mietzeit entstandene Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Beweis, dass ihn oder begleitende Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldungsfähige Kinder. Bei Beendigung der Mietzeit ist dass Mietobjekt in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Bei Zuwiderhandlungen kann eine höhere Endreinigung berechnet werden. Das Appartement darf nur mit der vereinbarten Anzahl Erwachsener und Kinder benutzt werden, anderenfalls ist der Feriendienst berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. 5. Die in der Buchungsbestätigung des Feriendienstes genannte Anzahlung (25 % des Gesamtreisepreises) ist innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu zahlen. 6. Der Mieter kann den Mietvertrag bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kündigen. Bei einer Kündigung ist eine Stornogebühr von 60,- zu leisten. Bei einem späteren Rücktritt ist die gesamte vereinbarte Miete zu zahlen, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt noch anderweitig zu belegen (mindestens jedoch die Stornogebühr von 60,- €). Bei späterer Anreise als gebucht entfällt der Anspruch auf das gebuchte Appartement; es entfällt jeder Anspruch auch auf ein anderes Appartement -, wenn nicht spätestens am Anreisetag fernmündlich oder schriftlich die spätere Anreise mitgeteilt wird. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fristlos zu kündigen: a) in Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik, und sonstigen wichtigen Gründen b) wenn der Mieter eine erhebliche Belästigung für die anderen Feriengäste darstellt, das Mietobjekt vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhält. 7. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist die im Haus aushängende Hausordnung zu beachten. Haustiere, insbesondere Hunde dürfen nicht oder nur nach Rücksprache mitgebracht werden. Der Feriendienst haftet für für die sorgfältige Auswahl der Objekte sowie die Richtigkeit der Prospektbeschreibung; maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Drucklegung. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Die Haftung des Feriendienstes beschränkt sich, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach auf den Buchungsbetrag. 8. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Feriendienstes. Sollte ein Teil des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Rechtswirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für die Rechtsbeziehung ist deutsches Recht gültig. Als Gerichtsstand ist Oldenburg i.H. vereinbart Quelle: Firma Borsum, Ferienpark Heiligenhafen
Ferienwohnung „Ostseetraumblick“                  im Ferienpark Heiligenhafen
Ferienwohnung „Ostseetraumblick“ im Ferienpark Heiligenhafen
Ferienwohnung „Ostseetraumblick“ im Ferienpark Heiligenhafen
Ferienwohnung „Ostseetraumblick“                      im Ferienpark Heiligenhafen
Reisebedingungen der Firma Borsum/ Ferienpark Heiligenhafen Allgemeine Reisebedingungen 1. Die Firma Borsum Vermietung GmbH, 23774 Heiligenhafen, Ferienpark- Ladenzeile, Telefon (04362/2623) nachstehend Feriendienst genannt - vermittelt als Bevollmächtigte (im Namen und auf Rechnung) des Eigentümers eines Ferien-appartements zwischen diesem und dem Gast das Vertragsverhältnis einschließlich sonsti- ger vereinbarter Leistungen. Der Vertrag wird durch Anzahlung und schriftliche Reiseanmeldung wirksam. Der Mietpreis beinhaltet die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung sowie Fern- sehgerät und Kaffeemaschine. Die Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und ist zusätzlich zum Mietpreis zu ent- richten. Der Vermittler handelt als Bevollmächtigter des Vermieters. Er vereinnahmt die Zahlungen des Mieters treuhänderisch für den Vermieter, behandelt sie als durchlaufende Gelder und leitet diese an den Vermieter weiter. 2. Die Preise und Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und umfassen nur die dort bezeichneten Leistungen. Der vom Feriendienst erteil- te Reservierungsauftrag gilt als Vertrag, wenn der vom Mieter unterschriebene Mietvertrag innerhalb von 8 Tagen vom Ausfertigungsdatum der Appar- tementbestätigung an gerechnet dem Ferien-dienst vorliegt. Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Ferien- wohnung besteht nicht. Ungeachtet der Tatsache, dass im Vertrag eine bestimmte Wohnung aufgeführt ist, können gegen den Feriendienst im Falle einer Umbuchung aus wichtigem Grund keine Ansprüche hergeleitet werden. 3. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Am Anreisetag findet die Schlüsselübergabe wochentags zwi- schen 9.00 und 17.00 Uhr, Sonnabends von 10.00 bis 16.00 Uhr und Sonntags von 10.00 bis 13.00 Uhr statt. Die Ferienwohnung steht dem Gast sodann bis zum Abreisetag 10.00 Uhr zur Verfügung. Sofern die Wohnung am Anreisetag noch gereinigt werden muss, be-steht ein Anspruch auf Schlüsselaus- händigung erst ab 14.00 Uhr. 4. Dem Mieter wird das im Mietobjekt enthaltene Mobiliar, Küchen- und Ess- geschirr usw. während der Mietzeit zur Benutzung überlassen. Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Sämtliche in der Mietzeit entstandene Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Beweis, dass ihn oder begleitende Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldungsfähige Kinder. Bei Beendigung der Mietzeit ist dass Mietobjekt in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Bei Zuwiderhandlungen kann eine höhere Endreinigung berechnet werden. Das Appartement darf nur mit der vereinbarten Anzahl Erwachsener und Kinder benutzt werden, anderenfalls ist der Feriendienst berechtigt, das Ver- tragsverhältnis fristlos zu kündigen. 5. Die in der Buchungsbestätigung des Feriendienstes genannte Anzahlung (25 % des Gesamtreisepreises) ist innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu zahlen. 6. Der Mieter kann den Mietvertrag bis 60 Tage vor dem vereinbarten Miet- beginn kündigen. Bei einer Kündigung ist eine Stornogebühr von 60,- zu leisten. Bei einem späteren Rücktritt ist die gesamte vereinbarte Miete zu zahlen, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt noch anderweitig zu belegen (min-destens jedoch die Stornogebühr von 60,- €). Bei späterer Anreise als gebucht entfällt der Anspruch auf das gebuchte Appartement; es entfällt jeder Anspruch auch auf ein anderes Appartement -, wenn nicht spätestens am Anreisetag fernmündlich oder schriftlich die spätere Anreise mitgeteilt wird. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestim- mungen fristlos zu kündigen: a) in Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik, und sonstigen wichtigen Gründen b) wenn der Mieter eine erhebliche Belästigung für die anderen Feriengäste darstellt, das Mietobjekt vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhält. 7. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist die im Haus aushängende Hausordnung zu beachten. Haustiere, insbesondere Hunde dürfen nicht oder nur nach Rücksprache mitgebracht werden. Der Feriendienst haftet für für die sorgfältige Auswahl der Objekte sowie die Richtigkeit der Prospekt- beschreibung; maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Drucklegung. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Die Haftung des Feriendienstes beschränkt sich, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach auf den Buchungsbetrag. 8. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestä- tigung des Feriendienstes. Sollte ein Teil des Vertrages unwirksam oder un- durchführbar sein, so wird die Rechts- wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für die Rechtsbeziehung ist deutsches Recht gültig. Als Gerichtsstand ist Oldenburg i.H. ver- einbart. Quelle: Firma Borsum/Heiligenhafen
Ferienwohnung „Ostseetraumblick“ im Ferienpark Heiligenhafen
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