Reisebedingungen der Firma
Borsum/
Ferienpark Heiligenhafen
Allgemeine Reisebedingungen
1.
Die
Firma
Borsum
Vermietung
GmbH,
23774
Heiligenhafen,
Ferienpark-
Ladenzeile,
Telefon
(04362/2623)
–
nachstehend
Feriendienst
genannt
-
vermittelt
als
Bevollmächtigte
(im
Namen
und
auf
Rechnung)
des
Eigentümers
eines
Ferien-appartements
zwischen
diesem
und
dem
Gast
das
Vertragsverhältnis
einschließlich
sonsti-
ger
vereinbarter
Leistungen.
Der
Vertrag
wird
durch
Anzahlung
und
schriftliche
Reiseanmeldung
wirksam.
Der
Mietpreis
beinhaltet
die
Verbrauchskosten
für
Strom,
Wasser,
Heizung
sowie
Fern-
sehgerät
und
Kaffeemaschine.
Die
Kurtaxe
ist
nicht
im
Preis
enthalten
und
ist
zusätzlich
zum
Mietpreis
zu
ent-
richten.
Der
Vermittler
handelt
als
Bevollmächtigter
des
Vermieters.
Er
vereinnahmt
die
Zahlungen
des
Mieters
treuhänderisch
für
den
Vermieter,
behandelt
sie
als
durchlaufende
Gelder
und leitet diese an den Vermieter weiter.
2.
Die
Preise
und
Leistungen
ergeben
sich
aus
der
jeweils
gültigen
Preisliste
und
umfassen
nur
die
dort
bezeichneten
Leistungen.
Der
vom
Feriendienst
erteil-
te
Reservierungsauftrag
gilt
als
Vertrag,
wenn
der
vom
Mieter
unterschriebene
Mietvertrag
innerhalb
von
8
Tagen
–
vom
Ausfertigungsdatum
der
Appar-
tementbestätigung
an
gerechnet
–
dem
Ferien-dienst
vorliegt.
Ein
Anspruch
auf
Zuweisung
einer
bestimmten
Ferien-
wohnung
besteht
nicht.
Ungeachtet
der
Tatsache,
dass
im
Vertrag
eine
bestimmte
Wohnung
aufgeführt
ist,
können
gegen
den
Feriendienst
im
Falle
einer
Umbuchung
aus
wichtigem
Grund
keine Ansprüche hergeleitet werden.
3.
An-
und
Abreisetag
gelten
zusammen
als
ein
Tag.
Am
Anreisetag
findet
die
Schlüsselübergabe
wochentags
zwi-
schen
9.00
und
17.00
Uhr,
Sonnabends
von
10.00
bis
16.00
Uhr
und
Sonntags
von
10.00
bis
13.00
Uhr
statt.
Die
Ferienwohnung
steht
dem
Gast
sodann
bis
zum
Abreisetag
10.00
Uhr
zur
Verfügung.
Sofern
die
Wohnung
am
Anreisetag
noch
gereinigt
werden
muss,
be-steht
ein
Anspruch
auf
Schlüsselaus-
händigung erst ab 14.00 Uhr.
4.
Dem
Mieter
wird
das
im
Mietobjekt
enthaltene
Mobiliar,
Küchen-
und
Ess-
geschirr
usw.
während
der
Mietzeit
zur
Benutzung
überlassen.
Das
Inventar
ist
vom
Mieter
pfleglich
zu
behandeln.
Sämtliche
in
der
Mietzeit
entstandene
Schäden
sind
von
ihm
zu
ersetzen.
Der
Beweis,
dass
ihn
oder
begleitende
Personen
kein
Verschulden
trifft,
obliegt
dem
Mieter.
Er
übernimmt
die
Haftung
für
verschuldungsfähige
Kinder.
Bei
Beendigung
der
Mietzeit
ist
dass
Mietobjekt
in
einem
ordentlichen
Zustand zu hinterlassen.
Bei
Zuwiderhandlungen
kann
eine
höhere
Endreinigung
berechnet
werden.
Das
Appartement
darf
nur
mit
der
vereinbarten
Anzahl
Erwachsener
und
Kinder
benutzt
werden,
anderenfalls
ist
der
Feriendienst
berechtigt,
das
Ver-
tragsverhältnis fristlos zu kündigen.
5.
Die
in
der
Buchungsbestätigung
des
Feriendienstes
genannte
Anzahlung
(25
%
des
Gesamtreisepreises)
ist
innerhalb
von
14
Tagen
auf
das
angegebene
Konto zu zahlen.
6.
Der
Mieter
kann
den
Mietvertrag
bis
60
Tage
vor
dem
vereinbarten
Miet-
beginn
kündigen.
Bei
einer
Kündigung
ist
eine
Stornogebühr
von
60,-
€
zu
leisten.
Bei
einem
späteren
Rücktritt
ist
die
gesamte
vereinbarte
Miete
zu
zahlen,
sofern
es
nicht
gelingt,
das
Mietobjekt
noch
anderweitig
zu
belegen
(min-destens
jedoch
die
Stornogebühr
von 60,- €).
Bei
späterer
Anreise
als
gebucht
entfällt
der
Anspruch
auf
das
gebuchte
Appartement;
es
entfällt
jeder
Anspruch
–
auch
auf
ein
anderes
Appartement
-,
wenn
nicht
spätestens
am
Anreisetag
fernmündlich
oder
schriftlich
die
spätere
Anreise mitgeteilt wird.
Der
Vermieter
ist
berechtigt,
den
Vertrag
im
Rahmen
der
gesetzlichen
Bestim-
mungen fristlos zu kündigen:
a)
in
Fällen
von
höherer
Gewalt,
Krieg,
Streik, und sonstigen wichtigen Gründen
b)
wenn
der
Mieter
eine
erhebliche
Belästigung
für
die
anderen
Feriengäste
darstellt,
das
Mietobjekt
vertragswidrig
benutzt oder sich sittenwidrig verhält.
7.
Im
Rahmen
des
Vertragsverhältnisses
ist
die
im
Haus
aushängende
Hausordnung
zu
beachten.
Haustiere,
insbesondere
Hunde
dürfen
nicht
oder
nur
nach
Rücksprache
mitgebracht
werden.
Der
Feriendienst
haftet
für
für
die
sorgfältige
Auswahl
der
Objekte
sowie
die
Richtigkeit
der
Prospekt-
beschreibung;
maßgeblich
hierfür
ist
der
Zeitpunkt
der
Drucklegung.
Irrtümer
und
Änderungen
bleiben
vorbehalten.
Die
Haftung
des
Feriendienstes
beschränkt
sich,
gleich
aus
welchem
Rechtsgrund,
der
Höhe
nach
auf
den
Buchungsbetrag.
8.
Mündliche
Nebenabreden
bedürfen
zur
Gültigkeit
der
schriftlichen
Bestä-
tigung
des
Feriendienstes.
Sollte
ein
Teil
des
Vertrages
unwirksam
oder
un-
durchführbar
sein,
so
wird
die
Rechts-
wirksamkeit
des
Vertrages
im
übrigen
nicht
berührt.
Für
die
Rechtsbeziehung
ist deutsches Recht gültig.
Als
Gerichtsstand
ist
Oldenburg
i.H.
ver-
einbart.
Quelle: Firma Borsum/Heiligenhafen
Ferienwohnung „Ostseetraumblick“
im Ferienpark Heiligenhafen
Ferienwohnung
„Ostseetraumblick“
im
Ferienpark
Heiligenhafen